Einblicke in Berliner-Wohnungselend 1901-1920

Die Aufnahmen sind Teil einer Wohnungsuntersuchung, die die Berliner Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker (ab 1914 die AOK) von 1901 bis 1920 bei ihren Patienten durchgeführt hat. Ziel des Unternehmens war es, durch wissenschaftlich fundierten Nachweis und Veröffentlichung des bereits längst erkannten Zusammenhangs zwischen Wohnen und Krankheit zu einer Veränderung der Verhältnisse beizutragen. Dazu schreibt der Geschäftsführer der Ortskrankenkasse und Herausgeber der Enquete, Albert Kohn: «Eine Besserung schlechter Zustände kann nur eintreten, wenn man die bestehenden Mißstände aufdeckt, wenn man sie an das Licht des Tages zerrt, damit klar sichtbar wird, wo eingesetzt werden muß, um eine Wendung zum Bessern herbeizuführen.» (Wohnungs-Enquete, 1906)

Friedrichstraße 263, unterm Dach, 1904
Grossbeerenstraße 6, Vorderhaus im Keller, 1905
Blücherplatz 1, 1906
Blücherstraße 13, 1906
Kreuzbergstraße 49, 1911
Möckernstraße 115, 1915/16
Nostitzstraße 41, linker Seitenflügel im Keller, 1917

Aus der Enquete wissen wir, daß die Kassenmitglieder in der verkommenen Altstadt, größtenteils aber in den neu aus dem Boden gestampften Mietskasernenvierteln gewohnt haben, in dunklen, oft genug feuchten, schmutzigen und stickigen Räumen, bisweilen ohne Heizung, ohne Licht und Lüftung, voll Ungeziefer, Pilzbefall und übler Gerüche; mit Abort auf dem Treppenpodest oder auf dem Hof, benutzt von mehreren Mietparteien, nicht selten bis zu 45 Personen; mit Schlafräumen, in denen häufig fünf, sechs oder mehr Personen die Nacht verbringen mußten, nicht selten zu dritt in einem Bett, darunter Schlafgänger und Kranke.(…)

Wohnungsfrage und gesellschaftliche Entwicklung in Preußen-Deutschland

Bis zur Wende zum 20. Jahrhundert wird insbesondere das Wohnungselend der großstädtischen Arbeiterbevölkerung in Deutschland zum beherrschenden sozialpolitischen Thema. Die Ursachen dieser Entwicklung liegen vor allem im Wachstum der Bevölkerung bei gleichzeitiger Binnenwanderung vom Land in die Städte – in Preußen wird das weitgehend eine Ost-West-Wanderung.

In Berlin wächst die Bevölkerung: von 197717 Einwohnern im Jahre 1815 auf 702437 im Jahre 1867. In den Vororten beginnt etwa um die Jahrhundertmitte ein rapides Wachstum. Die damit verbundenen Probleme werden zunächst mit liberalem Optimismus und dem Glauben an ein «Durchgangsstadium» heruntergespielt. Erst durch die Gründerjahre und den Gründerkrach in den siebziger Jahren schärft sich die Problemwahrnehmung. Die breite öffentliche Diskussion kann jedoch den weiteren Anstieg der Bevölkerungsziffern nur relativ hilflos registrieren: 1905 zählt Berlin 2040148 Einwohner; in Charlottenburg wächst die Bevölkerung zwischen 1867 und 1905 von 14 999 auf 239559, in Rixdorf von 19 956 auf 153513, in Wilmersdorf von 1748 auf 63568 usw. 1910 hat Berlin schon 2071257 Einwohner, Charlottenburg zählt 305978. Diese beiden Städte stehen auch an der Spitze der Bewohnerzahl pro Gebäude im Deutschen Reich. Kommen in Bremen auf ein Gebäude nur 7,83 Bewohner, so sind es in Berlin 75,90 und in Charlottenburg 66,13 !
(…)

  1. Die herrschende liberale Doktrin fordert Beschränkung des Staates auf (Bau-) Polizei und Regulierung des Realkredits. Die Versorgung mit Wohnungen ist nicht Angelegenheit staatlicher Wohlfahrtspolizei, sondern des Marktes. Das schrankenlose Privateigentum an Grund und Boden ist die Regel, Wohnungsbau und Wohnungsgestaltung erfolgen unter dem Aspekt der Maximierung der Renditenicht nach den Bedürfnissen der Bewohner, Standards für diese fehlen. Die Hausbesitzer, in der kommunalen Selbstverwaltung dominierend, erfreuen sich zunehmend steigender Bodenrenten auf Kosten der besitzlosen Lohnarbeiter.
  2. Die Verknappung von Wohnraum und Verteuerung von Grund und Boden wird durch die von der kommunalen Selbstverwaltung ausgehende Stadtplanung (inklusive «Stadtsanierung») verschärft.
    Der Kultus der Straße, wie ihn Rudolf Eberstadt genannt hat, wird zum herrschenden Leitbild. Die Straße dient nicht der vorteilhaftesten, besten und billigsten Aufteilung von Wohngelände, sondern von der Straße aus und für die Straße in ihrer Pracht werden die Städte gebaut. Dahinter stehen bürgerliches Imponiergehabe («feudale Imitation») und das Vorbild Napoleons III: In Paris hatten sich die winkligen Altstadtgassen als gefährlich erwiesen, hier wurden die besten Revolutionsbarrikaden errichtet. Die breite Straßenflucht war auch sonst prophylaktisch sinnvoll: Pflasterung und Kanalisation hinderten üble Gerüche und Insektenschwärme, Übergriffe von Seuchen und Feuersbrünsten auf die bürgerlichen Häuser. Der Kultus der Straße ergreift nicht nur die Altstadt, sondern beherrscht auch die Stadterweiterung. Seine Konsequenz ist die Mietskaserne.
    «Der Kultus der Straße bietet das erste Mittel, um – infolge der Überwälzung der Straßenkosten auf die Baustelle – die Verteuerung des Bodens und somit den Zwang schlechter Bauformen hervorzubringen. Die teurere Straße verlangt als Gegenleistung die Zusammendrängung der Bevölkerung durch Stockwerkshäufung.

Während äußerlich die Straße eine stattliche Bauweise vortäuschte, entstanden das Vielwohnungshaus und die Mietskaserne mit ihren schlechten Wohnverhältnissen, denen als notwendige Begleiterscheinung die ungünstigen Wirkungen für die Wohnungsproduktion und die Bodenwertentwicklung hinzutraten.
Die Mietskaserne hat hinter dem Vorderhaus nicht mehr nur Nebengebäude, sondern gleichhohe, also vier- bis sechsgeschossige Seiten- und Hinterhäuser. Dadurch entstehen die typischen lichtarmen oder gar lichtlosen Hinterhofwohnungen. Die Wohnungen differierten zusätzlich nach Stockwerken: Im 1. und 2. Stock des Vorderhauses mit protziger Straßenfassade gab es komfortable Wohnungen mit herrschaftlichen Wohnmöglichkeiten: Vom 3. Stock an aufwärts und zum Hinterhaus zu verringerten sich Wohnungsgröße und -qualität rapide. Zu Luft- und Lichtmangel kam die ungenügende sanitäre Ausstattung, viele Wohnungen hatten weder fließendes Wasser noch Ausguß und schon gar keine eigene Toilette. Dabei hatten städtische Wasserleitung und Kanalisation die vielgeschossige und enge Bauweise erst ermöglicht. Angesichts solcher Umstände mußte die Rendite-Orientierung legitimiert werden. (…)

CHOLERA-EPIDEMIE in Berlin im Jahre 1866

Bei der CHOLERA-EPIDEMIE in Berlin im Jahre 1866 erkrankten über 8000 Menschen, von denen 5457 starben.
Besonders betroffen war die Tempelhofer Vorstadt wie dem amtlichen Bericht zu entnehmen ist.

Auszüge aus dem Bericht (die alte Schreibweise wurde beibehalten):

Am härtesten wurde das 31. Revier betroffen, das den südlichsten Theil der Stadt einnimmt, in seiner ganzen Ausdehnung von dem Schifffahrtskanale begrenzt wird und größtentheils tief belegenen, stellenweise feuchten Erdboden hat, der da, wo Strassen angelegt sind, durch Aufschüttung erhöht ist. Nur ein geringer Theil des Reviers hat eine ältere Bebauung, ein grosser Theil, der bis dahin Ackerland war, ist erst in den letzten Jahren angebaut und noch im Anbau begriffen; ein anderer grosser Theil des Reviers besteht aus Ackerland und Kirchhöfen; von den letzteren liegen die älteren, aber auch jetzt noch im Gebrauch befindlichen rings um von angebauten Strassen umgeben.

Die Pflasterung und Kanalisirung der neu angebauten Strassen ist noch mangelhaft. In den Schifffahrtskanal münden viele Strassenkanäle. Die Bevölkerung ist, wenn sie auch in neuen Häusern von gutem Äusseren wohnt, doch grösstentheils den ärmeren Ständen angehörig; die Wohnungen der letzteren sind beschränkt. Wegen der mangelhaften Entwässerung finden sich, zur Aufnahme der flüssigen Abgänge auf vielen Höfen Senkgruben. Den Zustand der letzteren, so wie der Abtritte, Mistgruben, Kloaken und Rinnsteine schildert der Bericht der Revier-Sanitäts-Commission als äusserst unbefriedigend und den Boden vielfach vou schädlichen Stoffen imprägnirt. Da es dem Revier grösstentheils noch an Wasserleitung fehlt und die meisten, neu erbauten Hauser mit den für die Wasserleitung bestimmten Röhren versehen sind, so werden die Ausgüsse von den Bewohnern solcher Hauser nicht selten ohne jede Spülung benutzt.

Ein bestimmter Gang der Epidemie hat sich nach dem Berichte der Commission nicht nachweisen lassen, die Krankheit trat bald hier, bald dort auf, befiel in den meisten Hausern ohne nachweisbare Ursache eine Anzahl von Personen, verschonte daneben stehende, anscheinend denselben Verhältnissen ausgesetzte Häuser, liess in manchen Fallen auf Uebertragung schliessen, befiel aber auch Personen, die mit Kranken in keine Berührung gekommen waren. (…)

Das diese Bezirke umfassende Terrain ist erst in den letzten Jahren bebaut und bestand früher zum Theil aus feuchtem, niedrig belegenem Ackerland, durch die Anlage des Schifffahrtskanals ist diese Gegend allmählig immer mehr ausgetrocknet. Uebrigens muss bemerkt werden, dass die Epidemie nicht unmittelbar an dem Kanal, sondern vorzugsweise in Strassen und Häusern, die weiter von dem Kanale entfernt sind, sich festgesetzt hatte.

Die genaue Untersuchung solcher Krankheitsheerde liess häufig keine besonderen Schädlichkeiten wahrnehmen, am wenigsten aber den Nachweis führen, warum gerade diese Häuser vorzugsweise betroffen und andere, in jeder Beziehung ihnen ähnliche, benachbarte Hauser verschont waren.
Dennoch ist es für die Erforschung der Ursachen der Epidemie yon der grössten Wichtigkeit, von den Eigenthümlichkeiten der Orte, an welchen die Krankheit vorzugsweise ihren Sitz aufgeschlagen hat, möglichst genaue Kenntniss zu nehmen. Diess hat die Sanitits-Commission veranlasst, von den Physikern über die örtliche Beschaffenheit der theils in dem 31. Revier, theils in den übrigen Revieren wegen der grösseren Zahl vorgekommener Erkrankungen als Choleraheerde bezeichneten Häuser besonderen Bericht zu verlangen,

Diese Berichte, welche auf mehr als 100 Häuser sich beziehen und bei Besprechung der einzelnen Polizei-Reviere mitgetheilt werden, folgen hier zunächst für das 31. Polizei-Revier, und werden in gleicher Weise bei Besprechung der übrigen Reviere mitgetheilt werden.

Baruther Str. 8. Die Strasse ist nur an einer Seite bebaut und wird unreinlich gehalten, da sie von den Hauseigenthümern gereinigt werden muss, Die Nordseite bildet der Jerusalemer Kirchhof. — Auf dem Felde, an welches die Baruther Strasse mündet, wird Strassenkoth abgeladen; zu demselben Zwecke wurde früher vielfach das Terrain benutzt, auf welchem jetzt die Häuser der Baruther Strasse erbaut sind. Der vorhandene Strassenrinnstein hat, da er meist von Abgingen verstopft ist, schlechten Abfluss. Das Haus, auf sandigem Boden gebaut, ist 1864 bezogen worden, hat einen unterkellerten geräumigen und luftigen Hof mit einem Seitenflügel; keine Wasserleitung und keine Closets. Es ist ein Ausguss für das Wirthschaftswasser vorhanden. Die Entwässerung geschieht mittelst Zungenrinnstein nach dem Strassenrinnstein. Eine Senkgrube für die festen Abgänge ist nicht vorhanden, Von der gewöhnlichen Abtrittsgrube, die häufig geräumt wird, 26′ entfernt, liegt der Brunnen, der helles gutes Trinkwasser liefert. Im Hause wohnen 22 Familien von Arbeitern und Handwerkern, welche zwischen 40 und 180 Thlrn. Miethe zahlen und das Haus im Ganzen ziemlich reinlich halten.

Belle Alliance-Str. 88. Die Strasse ist sehr breit und durch einen unterirdischen Kanal mit dem Schifffahrts-Kanale in Verbindung. Vor dem Hause liegt eine Senkgrube. Das Haus ist 1859 bezogen, hat einen grossen luftigen Hof mit Seitepflügel und Quergebäude, keine Wasserleitung, keine Closets, sondern die gewöhnliche Abtrittsgrube. Die Entwässerung geschieht mittelst Zungenrinnstein ohne Schlammkasten nach dem Kanale. Der 20 Fuss vom Abtritt entfernte Brunnen giebt sehr gutes Trinkwasser, 33 Miether aus der arbeitenden Klasse zahlen 60—200 Thlr. Miethe. Das Haus wird sehr reinlich gehalten.

Gneisenau-Str. 4. Die Gneisenau-Strasse ist sehr breit, mit unterirdischem Kanal versehen und bis jetzt nur vor den Hausern No. 1—3 gepflastert. Die fernere Pflasterung ist in Angriff genommen. Das Haus No. 4 ist 1863 bezogen, hat einen grossen unterkellerten Hof, Seitenflügel und Quergebäude, Einrichtung zu Wasserleitung, von der, da Wasserzufluss nicht vorhanden ist, nur der Ausguss benutzt wird, und keine Waterclosets, sondern die gewöhnliche Abtrittsgrube. Die Entwässerung geschieht nach dem unterirdischen Kanale und ist der vorschriftsmässige Schlammkasten vorhanden. Der Brunnen steht 10—12 Fuss von der Abtrittsgrube entfernt und gibt ein helles, gutes, etwas hartes Trinkwasser. 25 Miether, meist aus dem Handwerker- und Arbeiterstande, zahlen 50—200 Thaler Miethe; in den einzelnen Wohnungen wohnen viele Personen bei einander. Das Haus wird im Ganzen reinlich gehalten und für häufige Reinigung der Gruben gesorgt.

Gneisenau-Str. 8. Das Haus ist 1864 hezogen, hat einen kleinen, rings umbauten Hof, keine Einrichtung zu Wasserleitung und keine Closets, sondern die gewohnliche Abtrittsgrube, von welcher 16—20 Fuss entfernt der Brunnen liegt, der ein sehr schlechtes, übel riechendes Trinkwasser liefert. Die Entwässerung geschieht durch eine Senkgrube. Sechsundzwanzig Miether aus dem Arbeiterstande zahlen 50—200 Thaler Miethe und halten das Haus sehr unsauber. Auch der Abtritt ist unsauber und wird selten gereinigt.

Hagelsberger Str. Franke’sches Haus. Die Hagelsberger Strasse ist noch nicht gepflastert und hat ein so unebenes Niveau, dass bei starkem Regen die Feuerwehr requirirt werden muss, um dem Wasser einen Abfluss nach der Belle Alliance-Strasse zu verschaffen. Ein schmutziger Rinnstein führt Abgänge und Tageswasser nach dem in der letztgenannten Strasse belegenen unterirdischen Kanal. Das Haus ist 1865 bezogen und hat einen kleinen, sehr schmutzigen Hof mit einem Quergebäude. Alle Wirthschaftsabgänge bleiben auf diesem Hofe, da in keiner Weise für Entwässerung gesorgt ist und selbst eine Senkgrube fehlt. Selbstverständlich ist Wasserleitung nicht vorhanden. Der etwa 10 Fuss von der gewöhnlichen Abtrittsgrube entfernte Brunnen gibt schlechtes Wasser. 10 Miether (Arbeiter) zahlen zwischen 40 und 120 Thir. Miethe. Dieselben sind sehr unreinlich. Auch der Abtritt ist sehr unsauber und die Grube wird selten entleert.

Hagelsberger Str. (Strass’sches Haus). Das Haus ist 1863 bezogen und hat einen grossen, luftigen, aber sehr schmutzigen Hof. Wasserleitung ist nicht vorhanden, wohl aber eine Senkgrube, in welcher sich die Wirthschaftsabgänge (flüssige wie feste) sammeln. Von der gewöhnlichen Abtrittsgrube 12‘ entfernt steht der Brunnen, der ein schlechtes Trinkwasser liefert. 10 Familien von Arbeitern geben 40—120 Thir. Miethe und halten das Haus im Ganzen reinlich. Die Abtrittsgrube wird nicht regelmässig, sondern nach Bedürfniss geleert.

Nostizstr. 15. Das Haus ist 1865 bezogen und hat einen grossen, luftigen Hof mit einem Seitenflügel. Wasserleitung ist nicht vorhanden. Die Entwässerung geschieht mittelst Zungen- Rinnstein, und ist ein Schlammkasten für festere Abgänge vorhanden. Der Brunnen ist 40′ vom Abtritt entfernt und gibt ein helles, gutes Trinkwasser. 20 Miether (Arbeiter) zahlen zwischen 40 und 100 Thlr. Miethe. Sie halten das Haus recht ordentlich und wird die Abtrittsgrube regel mässig geräumt.

Plan -Ufer 9. Das Plan-Ufer ist jetzt mit einem unterirdischen Kanal versehen, nach welchem hin die Häuser entwässert werden. Ausserdem sind Strassenrinnsteine und in den Häusern Senkgruben für festere Abgänge vorhanden. Die Häuser haben die Einrichtung zu Wasserleitung; es kann aber nur der Ausguss benutzt werden, da die englische Wasserleitung nicht bis über den Kanal geht. Es sind daher auch keine Waterclosets, sondern gewöhnliche Abtrittsgruben angelegt. Das Haus No. 9 ist 1865 bezogen, hat einen luftigen Hof mit einem Seitenflügel, gutes Trinkwasser aus einem etwa 15′ von dem Abtritt entfernten Brunnen, und wird von 22 Miethern aus dem Handwerkerstande bewohnt, die zwischen 50 und 250 Thlr. Miethe geben. Es herrscht im Hause Unsauberkeit und wird die Abtrittsgrube unregelmässig gereinigt.

Plan -Ufer 2. Das Haus ist seit 1863 bezogen, hat einen grossen, luftigen, zum Theil unbekellerten Hof, einen 30 Fuss vom Abtritt belegenen Brunnen; der ein weissliches, etwas trübes Trinkwasser liefert, und wird von 16 Miethern, meist aus den besseren Ständen, bewohnt, die 50 bis 400 Thlr. Miethe geben. Der Abtritt ist sehr unsauber und wird nur jährlich 3 mal geräumt.

Plan -Ufer 10. Das Haus Nr. 10 ist 1864 bezogen, hat einen grossen, unterkellerten Hof mit 2 Seitenflügeln, einen 25 Fuss von der Abtrittsgrube entfernten Brunnen, der gutes Trinkwasser liefert, und wird von 16, den besseren Ständen angehörenden Miethern (für 80 bis 200 Thlr. Miethe) bewohnt, die das Haus reinlich halten.

[Die Obentrautstraße, ältere Name der Straße war Teltower Straße (1862-1936)]

Teltower Str. 9. Die Strasse ist breit, hat einen guten Untergrund und wird durch gut fliessende Rinnsteine entwässert. Da die englische Wasserleitung nicht über den Kanal geht, besitzen zwar die meisten Häuser die Einrichtung zu Wasserleitung, können aber nur den Ausguss benutzen, da sehr wenige künstliche Wasserleitung besitzen. Das Haus, mit einem Seitenflügel und Quergebäude, ist theils alt, theils neu, hat einen grossen, ungepflasterten und schmutzig gehaltenen Hof, die gewöhnliche Abtrittsgrube und wird mittelst Zungenrinnstein und Schlammkasten nach dem Strassenrinnstein entwässert. Der etwa 40 Fuss vom Abtritt entfernte Brunnen hat gutes Trinkwasser. 45 Miether, aus dem Arbeiter- und Handwerksstande geben zwischen 30 und 150 Thlr. Miethe. Das Haus ist höchst unsauber, und wird die unreinliche Abtrittsgrube unregelmässig geräumt. In diesem Hause befindet sich keine Einrichtung zu Wasserleitung.

Teltower Str. 23. Das 1852 bezogene Haus hat einen grossen, geräumigen Hof mit einem Quergebäude und der gewöhnlichen Abtrittsgrube; es wird entwässert mittelst Zungenrinnstein und Schlammkasten nach dem Strassenrinnstein. Der vom Abtritt etwa 20 Fuss entfernte Brunnen gibt gutes Trinkwasser. Der Abtritt wird sehr reinlich gehalten und die Grube regelmässig ent leert. 32 Miether aus dem Arbeiterstande geben 50 bis 120 Thlr. Miethe und halten das Haus recht sauber.

Teltower Str. 24. Das 1858 bezogene Haus hat einen grossen Hof mit einem Seitenflügel und Quergebäude. Es wird von 24 Miethern (Arbeitern und kleinen Beamten) bewohnt, die zwischen 50 und 120 Thlr. Miethe zahlen und deren Reinlichkeit viel zu wünschen übrig lässt.

Teltower Str. 47. Das Haus ist ein altes, ohne Anlage zu Wasserleitung, hat einen grossen, unreinlich gehaltenen Hof mit einem Seitenflügel und Quergebäude und wird von 26 Miethern aus dem Arbeiter- und kleinen Beamtenstande bewohnt, die zwischen 60 und 180 Thlr Miethe zahlen und auf Ordnung sehen. Der Abtritt ist reinlich gehalten und wird die Grube regelmässig geräumt.

Teltower Str. 51. Das Haus ist 1860 bezogen und hat einen grossen, freien, reinlich ge haltenen Hof. Es wird von 12 sehr ordentlichen und reinlichen Arbeiterfamilien bewohnt, die 60 bis 130 Thlr. Miethe zahlen. Der Abtritt ist sauber und wird regelmässig gereinigt.

Teltower Str. 52. Das seit 1860 bezogene Haus hat einen grossen, freien Hof mit einem Seitenflügel, der sehr schmutzig gehalten wird, und ist Wasserleitung in demselben nicht vorhanden. 18 Handwerkerfamilien zahlen zwischen 80 und 120 Thlr. Miethe. Sie halten das Haus unreinlich. Im Seitenflügel ist ein Schlachthaus für Federvieh, in welchem es sehr schmutzig aussieht. Auch der Abtritt ist unreinlich gehalten und wird die gewöhnliche Abtrittsgrube nach Bedürfniss entleert.

Teltower Str. 55b. Das 1865 bezogene Haus hat einen langen, zum Theil unterkellerten Hof mit einem Seitenflügel und Quergebäude. Es besitzt künstliche Wasserleitung, aber keine Closets, sondern die gewöhnliche Abtrittsgrube. 24 Miether, meist Arbeiter und Handwerker, zahlen zwischen 80 und 120 Thlr. Miethe und sind ordnungsliebend. Der Abtritt ist reinlich und wird die Grube regelmässig entleert.

Teltower Str. 60. Das seit 1865 bezogene Haus hat einen grossen unterkellerten Hof mit zwei Seitenflügeln und einem Quergebäude. Der Brunnen liegt 50 Fuss vom Abtritt entfernt und gibt ein gutes Trinkwasser. 22 Miether (meist Handwerker) zahlen zwischen 50 und 150 Thlr. und halten das Haus reinlich. Auch der Abtritt ist sauber gehalten.

Yorkstr. 6. Die Yorkstr, hat einen sumpfigen Untergrund (ein Theil des früheren Upstalls), ist ungepflastert, nur auf der Nordseite bebaut und ohne Rinnsteine. Das Haus ist seit 1866 bezogen, hat einen geräumigen, luftigen Hof, der unterkellert ist, mit einem Seitenflügel und einem kleinen Garten, nach welchem hin die Entwässerung des Hauses geschieht. Es ist zwar die Anlage zu Wasserleitung vorhanden, aber nur der Ausguss kann be nutzt werden, weil die englischen Zuflussröhren über den Kanal nicht fortgeführt sind und eine Einrichtung, um Wasser künstlich bis in die oberen Stockwerke zu leiten (durch Pumpwerk) nicht vorhanden ist. Es ist die gewöhnliche Abtrittsgrube vorhanden, von welcher 30 Fuss entfernt der Brunnen liegt, der klares, gutes Wasser liefert. 20 Miether aus dem Arbeiterstande zahlen zwischen 50 und- 150 Thlr. Miethe. Das Haus ist sehr unreinlich, und wird die Abtrittsgrube nur entleert, wenn sie gefüllt ist.

Yorkstr. 7. Das Haus ist 1865 bezogen, hat einen grossen, luftigen Hof (mit einem Seiten flügel), der unterkellert ist, und die gewöhnliche Abtrittsgrube, von welcher 30 Fuss entfernt der Brunnen liegt, der ein trübes, schlechtes Wasser liefert. Die Entwässerung geschieht mittelst Zungenrinnstein in eine vor dem Hause befindliche Senkgrube. Eine kleinere, im Hofe, für die festen Abgänge ist vorhanden. 25 Miether (Arbeiter und Handwerker) zahlen zwischen 30 und 240 Thlr. Miethe. Das Haus wird ziemlich reinlich gehalten und die Abtrittsgrube alle drei Monate geleert.

AUS:
DIE CHOLERA-EPIDEMIE ZU BERLIN IM JAHRE 1866. AMTLICHER BERICHT ERSTATTET IM AUFTRAGE DER KÖMGLICHEX SANITÄTS-COMMISSION V0N DEM GEHEIMEN MEDICINAL- UND REGIERUNGS-RATHE K E. H. MÜLLER. MIT EINEM KOLORIRTEN, DIE AUSBREITUNG DER EPIDEMIE DARSTELLENDEN PLANE. BERLIN. VERLAG VON TH. CHR. FR. ENSLIN. (ADOLPH ENSLIN.) 1867. S 13-19

Die moderne Wohnungsnoth: Signatur, Ursachen und Abhülfe, Ernst Engel 1873

Titelblatt Die moderne Wohnungsnoth, 1873

Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes für Berlin, – richtiger des Straßenplanes von Berlin, – ohne daß diese Straßen wirklich angelegt wurden, hat eine große Zahl von Flächen zwar nicht der Bebauung erschloßen, denn die Straßen existierten nur auf dem Papier, wohl aber hat er den Inhabern dieser Flächen Veranlassung gegeben, Baustellenpreise dafür zu fordern, und er hat somit zur Preissteigerung der Baustellen wesentlich mitgewirkt.

Bebauungsplan für Berlin und seine Umgebungen von 1862

Nach seinem Hauptverfasser, dem Baumeister für Wasser-, Wege- und Eisenbahnbau James Hobrecht, wird er Hobrecht-Plan genannt. Es handelte sich um einen Fluchtlinienplan, der festlegte, welche Grundstücke bebaut werden durften und welche für Straßen und Plätze freizuhalten waren. Er ist so etwas wie die Matrix der kaiserzeitlichen Großstadt geworden, man spürt es bis heute, wenn man durch HobrechtPlan-Gelände geht.

Ausschnitt: Bebauungsplan für Berlin und seine Umgebungen von 1862

Hobrecht und seine Mitarbeiter im Kommissarium zur Ausarbeitung der Bebauungspläne skizzierten nach ausführlichen Kartierungsarbeiten zwei Gürtelstraßen, die Berlin, Charlottenburg, Teile von Reinickendorf, Weißensee, Lichtenberg, Rixdorf und Wilmersdorf umfassten. Im Westen, Norden und Osten lag der äußere Gürtel viel weiter von der Stadtmauer entfernt als im Süden, weil dort ältere Pläne eingearbeitet wurden. Die Radialstraßen kreuzten Chausseen. Der zu bebauende Raum zwischen ihnen wurde in Quartiere von etwa fünfzigtausend Quadratmetern geteilt, wobei jedes Quartier zum Zentrum einen grünen Platz erhalten sollte. Ring-, Verbindungs- und Nebenstraßen unterschieden sich in ihrer Breite. Vorgesehen waren rechteckige und quadratische Baublöcke verschiedenen Zuschnitts, die sich an der Bebauung der südlichen Friedrichstadt und der Luisenstadt orientierten.“ (…)
Eine prägnante Idee Lennes übernahm Hobrecht für seine Gürtelstraße im Süden, die Folge von breiten Straßen und Schmuckplätzen, die als «Generalszug» bekannt wurde: Gneisenaustraße – Yorckstraße – Wahlstattplatz – Dennewitzplatz – Bülowstraße – Nollendorfplatz – Kleiststraße – Wittenberg-platz. Der Wahlstattplatz sollte zwischen den Gleisen der Potsdamer und der Anhalter Bahn entstehen, doch setzten sich auch diesmal die Eisenbahngesellschaften durch; der Straßenverlauf musste geändert werden, die Yorckstraße überspannten mehrere Eisenbahnbrücken, im Laufe der Jahre wurden es fünfundvierzig. Der Schriftsteller Johannes Trojan sprach 1903 von der «Gegend der vielen Brücken». Wenige Häuser, Holz- und Kohlenplätze und mehrere Kneipen zierten das Straßenstück, das unter acht Brücken der Potsdamer und Anhaltischen Bahn hindurchführte: «Zur Warnung für Rosselenker ist am Ende der Bülowstraße eine Tafel errichtet mit der Aufschrift: Es fahren aber unaufhörlich Züge über die Brücken mit Donnergetöse, das dem unter ihnen hinwandelnden Wanderer durch und durch geht .»(…)
Die neue Bauordnung von 1853 forderte zwar auch ausreichend Luft und Licht, legte die erlaubte Minimalgröße der Hinterhöfe jedoch allein nach Feuerwehrgesichtspunkten fest. Damit die Feuerspritzen wenden konnten, mussten die Höfe 5,34 Meter lang und 5,34 Meter breit sein. Die zulässige – Gebäudehöhe richtete sich nach der Straßenbreite. Kellerwohnungen waren nicht verboten. Die Bauordnung des Großen Kurfürsten hatte den Wandel vom Giebelhaus zum traufständigen Stockwerkshaus, dem sich ohne Lücke ein weiteres anschloss, befördert. Der Bauordnung von 1853 und ihrer Ausnutzung durch Geschäftstüchtige verdankten die Berliner zu enge Hinterhöfe, Schalltrichter, in die kaum Licht drang. (1 – Bisky)

Bebauungsplan für Berlin und seine Umgebungen von 1862

[Der Hobrecht-Plan hat zusammen mit der Baupolizeiordnung von 1853] die unsoziale bauliche Entwicklung Berlins zur größten Mietskasernenstadt der Welt verursacht. Unter Mißachtung der Erfahrungen anderer Großstädte geht Hobrechts Plan, noch auf ausdrücklichen Wunsch Friedrich Wilhelms IV., von dem für Berlin ganz unpassenden Vorbild des Pariser Stadt- und Bebauungsplanes aus. Den Pariser Boulevards sollen die Ringstraßen entsprechen. So entsteht eine nur schwache, ärmlichere und den Berliner Bedingungen nicht angepaßte Kopie dieses Planes. Bis weit in die ehemalige Feldmark hinaus konzipiert, bleibt Hobrechts Idee viele Jahre nur auf dem Papier und gibt damit den Grundbesitzern die Gelegenheit zu umfangreichen Spekulationen und maßlosen Bodenpreissteigerungen. 1872 stellt der Statistiker Ernst Engel fest: »Auf zwei Meilen im Umkreis von Berlin ist sämtliches Land in die Hand von Baustellenspekulanten übergegangen, ohne daß an eine Bebauung dieses Landes auf Jahre hinaus zu denken wäre. « Im Vergleich zu London liegen die Berliner Bodenpreise zu dieser Zeit acht- bis zehnmal höher. Und daher wird jeder Quatratmeter ausgenutzt und statt in die Breite vor allem in die Höhe gebaut. So entstehen dann vor allem nach 1870 massenhaft Mietskasernen. (2 – Bauer)